Vorstellung eines Rechtsgutachtens:
„Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen“
Berlin – Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat heute in Berlin ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 2 GG)“ vorgestellt. Das von der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Leibniz Universität Hannover) erstellte Gutachten beantwortet Fragen zum Inhalt des verfassungsrechtlichen Sonderungsverbots und leitet Konsequenzen für Gesetzgeber und Schulbehörden ab. Es greift außerdem die aktuelle Diskussion zur Schulgeldhöhe an Freien Schulen und die Zusammensetzung der dortigen Schülerschaft auf.

zur Pressemitteilung der Friedrich-Naumann-Stiftung und Download