Wenn Kinder eine Waldorfschule besuchen, können Jobcenter zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten verpflichtet sein. Da solche Schulen ein besonderes pädagogisches Profil aufweisen und durch sie die allgemeinen Bildungsziele erreicht werden, darf das Jobcenter die Eltern nicht auf näher gelegene öffentliche Schulen verweisen, urteilte am Mittwoch, 5. Juli 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 29/16 R).

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