In Hessen sind die Klassen 11-13 der voll ausgebauten Freien Waldorfschulen als gymnasiale Oberstufe staatlich anerkannt. Das bedeutet, dass die Schüler nach denselben Bestimmungen wie an staatlichen Gymnasien ihre Abiturprüfung in der Waldorfschule bei ihren Lehrern ablegen können.
Der Unterricht in den Klassen 11 und 12 folgt dem Waldorflehrplan. Ab der 10. Klasse können die Schüler zusätzlich zum Waldorf-Textzeugnis ein Notenzeugnis (Punkte) erhalten.
Schüler, deren Leistungen am Ende der 10. Klasse nicht dem Gymnasialniveau entsprechen, können zwar nicht in die „gymnasiale Oberstufe“ aufgenommen werden, bleiben aber für die beiden folgenden Jahre bis zu ihrem Waldorf-Abschluss Ende 12 in ihrem alten Klassenverband. Für sie werden besondere, stärker berufsvorbereitende Kurse angeboten. |