Der Begriff stammt aus der anthroposophischen Heilpädagogik. Die geistige Individualität des Menschen kann nach diesem Verständnis nicht krank oder behindert sein. Gestört ist lediglich die gesunde, harmonische Verbindung von Leib, Seele und Geist. Daher benötigt dieser Mensch eine besondere Pflege des seelischen Bereichs als verbindendem Element: Er ist „seelenpflegebedürftig“. Diese Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass alle Menschen gleichwertig sind, auch wenn sie unterschiedliche Bedürfnisse und Bedürftigkeiten haben. Der Begriff „Behinderung“ verweist dagegen auf Defizite und unterstellt damit Minderwertigkeiten.
» zurück zum Lexikon 
|