Die Schulen in freier Trägerschaft werden häufig noch mit dem früher verbreiteten Begriff als „Ersatzschulen“ bezeichnet. In Deutschland wird die gesetzliche Schul-pflicht überwiegend an staatlichen Schulen erfüllt. Der Staat erlaubt den Besuch einer „privaten“ Schule in freier Trägerschaft nur „ersatzweise“, wenn er zuvor die gleichwertige Qualität dieses Ersatzes überprüft und die Schule als Ersatzschule genehmigt hat. Die Freien Waldorfschulen haben den Status einer solchen „genehmigten Ersatzschule“.
Entsprechen das Profil, der Lehrplan und die Organisationsstruktur weitgehend einer staatlichen Schule, kann eine Schule in freier Trägerschaft staatlich anerkannt werden. Eine solche „staatlich anerkannte Ersatzschule“ darf dann selbst Prüfungen abnehmen und Schulabschlüsse vergeben.
Nur in Hessen sind die Klassen 11-13 der Freien Waldorfschulen als gymnasiale Oberstufen "staatlich anerkannt", so dass die Schüler nach den für die staatlichen Schulen geltenden Bedingungen ihre Abschlussprüfungen hausintern ablegen können.
» zurück zum Lexikon 
|