In Hessen ist damit die „Beihilfe nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz“ gemeint. Dies sind die staatlichen Zuschüsse, die Schulen in freier Trägerschaft vom Land Hessen erhalten. Sie werden auf der Grundlage der Landespersonal-ausgaben für die Lehrer berechnet, entsprechen aber nur etwa 66% der Ausgaben der Freien Waldorfschulen (die Rechtsprechung hält 85% für angemessen).
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