Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in den Waldorfkindergarten oder in die Waldorfschule ist der Wunsch des Erziehungsberechtigten bzw. des Jugend-lichen, dass der Bildungsprozess sich an der Waldorfpädagogik orientiert.
Es ist daher sinnvoll, sich vor der Anmeldung mit den Grundlagen der Waldorf-pädagogik vertraut zu machen. Die Freien Waldorfschulen bieten dazu allgemeine Informationsveranstaltungen an (Erfragen Sie bitte die Termine in den Schulbüros).
Das konkrete Aufnahmeverfahren regelt jede Schule in eigener Verantwortung. Grundsätzlich gilt jedoch für alle Waldorfeinrichtungen: Kein Kind wird wegen mangelnder Finanzkraft der Eltern abgelehnt.
Wenn Kinder bereits einen Waldorfkindergarten oder eine andere Waldorfschule besucht haben, kann dies beim Aufnahmeverfahren berücksichtigt werden. In der Regel kann das eventuell andere Fremdsprachenprofil (Russisch statt Französisch) bei einem Schulwechsel in der Unterstufe verkraftet werden. Ab der Mittelstufe sind Einzelfallregelungen möglich.
Die Aufnahme von Schülern aus anderen Schulformen ist im Rahmen der gesetz-lichen Bestimmungen grundsätzlich in allen Klassen und auch während des laufenden Schuljahres möglich.
Da die Waldorfklassen von der 1. bis 12. Klasse in ihrer Zusammensetzung stabil bleiben, stehen freie Plätze in den schon bestehenden Klassen nur in beschränktem Umfang (bedingt durch Umzug oder Abmeldung) zur Verfügung.
Wegen der großen Nachfrage können oft nicht alle Interessenten berücksichtigt werden. Manche Schulen führen sogenannte „Wartelisten“, so dass sich eine frühzeitige schriftliche Anmeldung empfiehlt.
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